Die Brückenentwässerung – ein Bauelement mit hohen Anforderungen

Einwirkungen von Salzwasser im Zusammenhang mit Mängeln an Entwässerungssystemen können grosse Schäden an Brücken verursachen. Um solche Schäden zu vermeiden, hat das Bundesamt für Strassen bereits 1973 die Richtlinie für konstruktive Einzelheiten von Brücken publiziert. Im Mai 2007 wurde nun das revidierte Kapitel 6 dieser Richtlinie publiziert. Die zwischenzeitlich erfolgten Revisionen hatten vor allem zum Ziel, die Lebenszykluskosten zu optimieren.

Bürkel, P.: Die Brückenentwässerung – ein Bauelement mit hohen Anforderungen, Strasse und Verkehr, 1-2/2008, VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute, Zürich, Januar-Februar 2008

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Effizientes Controlling im Bauwesen

Bürkel, P.: Effizientes Controlling im Bauwesen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 30/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG, Rüschlikon, 2008

Provisorische Parkplätze – Richtiges System am richtigen Ort

Zur Baustelleneinrichtung gehören häufig temporär genutzte Abstellplätze für Fahrzeuge. Auch für Anlässe wie Dorffeste, Sportanlässe und Ausstellungen müssen Abstellflächen geschaffen werden. Verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen sind auf dem Markt erhältlich.

Bürkel, P., Stauber, M.: Provisorische Parkplätze – Richtiges System am richtigen Ort, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 34/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2008

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Risiken des Bauherrn bei Bauprojekten, Hundert Prozent Sicherheit gibt es selten

Die Ausmasse der Risiken von Bauprojekten weisen grosse Unterschiede auf. Sie stehen in einer direkten Beziehung zur Zielerreichung. Die Abdeckung der Risiken ist vielfältig und vielfach nur beschränkt möglich.

Bürkel, P., Erdin, B.: Risiken des Bauherrn bei Bauprojekten, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 41/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2008

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Sicherheit von Geländern

Die Norm SIA 358 «Geländer und Brüstungen» weist einen hohen Beachtungsgrad auf. Bauherrschaften und Planer befürchten schwerwiegende Konsequenzen bei Abstürzen von Personen wegen nicht normenkonformer Schutzelemente bei historischen Bauten. In vielen Fällen ist auch die Praxis der Baupolizei hinsichtlich Abweichungen von der Norm sehr restriktiv.

Schuler, D.: Sicherheit von Geländern, TEC 21, 14/2008, Verlags-AG der akademisch technischen Vereine, Zürich, 2008

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Tragkonstruktionen der Strassenausrüstung

Der Anprall von Fahrzeugen an Hindernisse ist ein häufiges Unfallereignis mit einem vergleichsweise grossen Anteil an schwerverletzten oder getöteten Personen. Zur Herabsetzung der Unfallfolgen wrude im Jahre 2000 die Norm SN EN 12767, Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen für die Strassenausstattung, publiziert. Diese wurde überarbeitet und mit Datum November 2007 als harmonisierte Norm ratifiziert. Im Jahre 2002 wurde die Norm SN 640 569, Passive Sicherheit von Tragkonstruktionen der Strassenausrüstung, publiziert, Diese steht in enger Beziehung zur angegebenen Norm SN EN 12767

Schuler, D., Stauber, M.: Tragkonstruktionen der Strassenausrüstung, Strasse und Verkehr, 6/2008, VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute, Zürich, Juni 2008

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Vertragsbestandteile von Werkverträgen

Bereits bei einfachen Bauvorhaben sind Werkverträge komplexer, als häufig angenommen wird. Bei der Bearbeitung der Verträge ist die Notwendigkeit der einzelnen Vertragsbestandteile, ihre Auswirkungen für den Bauherrn und den Unternehmer sowie die Beziehung der Teile untereinander zu prüfen. Zu viele Teile können ein Chaos bewirken.

Bürkel, P., Baumann, W.: Vertragsbestandteile von Werkverträgen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 20/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2008

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Art. 373 Abs. 2 OR – eine Leitplanke für den Unternehmer

Dieser Artikel beschränkt das Unternehmerrisiko. Er gibt dem Richter die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Entschädigung für Bauleistungen zu erhöhen. Die Anwendung in der Praxis ist eher selten und im Übrigen schwierig.

Bürkel, P., Baumann, W.: Art. 373 Abs. 2 OR – eine Leitplanke für den Unternehmer, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 3/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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Kostenorientierte Gestaltung von Parkhäusern, Ein sicherer Platz zum Parken

Parkhäuser müssen vielerlei Ansprüchen genügen. Die Architektur soll nicht nur gefallen, sondern auch Sicherheit gewährleisten. Dabei gilt es, die Auswirkungen auf die Kostenstruktur zu bedenken – auch in langfristiger Hinsicht.

Bürkel, P., Stauber, M.: Ein sicherer Platz zum Parken, Schweizer Baublatt, Nr. 12/07, Springer Science + Business Media Schweiz AG, Rüschlikon, März 2007

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Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungsunterlagen

Sind Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Ausschreibungen von Bauleistungen aufzunehmen? Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Vorschriften gehören deshalb nicht in die Ausschreibungsunterlagen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Bürkel, P.: Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungs-unterlagen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 21/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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