Rapportwesen, Regiearbeiten: Wer bezahlt?

Regiearbeiten können vor allem bei Werkverträgen mit Einheitspreisen zu Streit führen. Dann spielen die Regierpporte eine massgebende Rolle als Beweismittel. Sie dokumentieren die dem Unternehmer in Auftrag gegebenen Leistungen.

Bürkel, P.: Rapportwesen, Regiearbeiten: Wer bezahlt? Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 29/09 Docu Media Schweiz GmbH, Rüschlikon, 2009

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Versicherungen und Sicherheitsleistungen, Was Bauherren versichern können – und auch sollten

Nicht jedes Bauvorhaben erfordert vom Bauherrn jeweils dieselben Sicherheits-Vorkehrungen. Gegebenenfalls kann ein finanzstarker Bauherr auch als «Selbstversicherer» auf eine Sicherheitsleistung verzichten.

Bürkel, P., Baumann, W.: Versicherungen und Sicherheitsleistungen, Was Bauherren versichern können – und aus sollten, Schweizer Baublatt, Nr. 42/09, Springer Science + Business Media Schweiz AG, Rüschlikon, Oktober 2009

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Wettbewerb oder Bauen mit Totalunternehmer?

Architekturbewerbe haben das Ziel, hochstehende Architektur zu fördern. Dies unter Berücksichtigung der Ökonomie und der Ökologie. Sie liefern eine breite Palette von Lösungsvorschlägen. Wettbewerbe sind hinsichtlich des Ablaufs aufwändig und beeinträchtigen die Handlungsfreiheit der Bauherren. Bauen mit Totalunternehmer ist bezüglich des Verfahrens einfach, zeitsparend und auf Kostenoptimierung ausgerichtet. Der folgende Beitrag liefert Angaben zum Vergleich der beiden Beschaffungsvarianten.

Baumann, W., Bürkel, P.: Wettbewerb oder Bauen mit Totalunternehmer? Schweizer Gemeinde, Nr. 01/09, Schweizerischer Gemeindeverband, Urtenen-Schönbühl, 2009

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Bauen mit Total- oder Generalunternehmer, Mehr oder weniger Risiko

Der Einsatz von Totalunternehmern im Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben ist ein wichtiges Element der Initiative Public Private Partnership (PPP). Das Bauen mit Totalunternehmer ist in der Schweiz noch wenig verbreitet. Die vorliegende Publikation liefert Entscheidungsgrundlagen, basierend auf einem Vergleich von Total-(TU) und Generalunternehmen (GU).

Bürkel, P., Baumann, W.: Bauen mit Total- oder Generalunternehmer, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 25/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2008

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Effizientes Controlling im Bauwesen

Bürkel, P.: Effizientes Controlling im Bauwesen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 30/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG, Rüschlikon, 2008

Risiken des Bauherrn bei Bauprojekten, Hundert Prozent Sicherheit gibt es selten

Die Ausmasse der Risiken von Bauprojekten weisen grosse Unterschiede auf. Sie stehen in einer direkten Beziehung zur Zielerreichung. Die Abdeckung der Risiken ist vielfältig und vielfach nur beschränkt möglich.

Bürkel, P., Erdin, B.: Risiken des Bauherrn bei Bauprojekten, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 41/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2008

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Vertragsbestandteile von Werkverträgen

Bereits bei einfachen Bauvorhaben sind Werkverträge komplexer, als häufig angenommen wird. Bei der Bearbeitung der Verträge ist die Notwendigkeit der einzelnen Vertragsbestandteile, ihre Auswirkungen für den Bauherrn und den Unternehmer sowie die Beziehung der Teile untereinander zu prüfen. Zu viele Teile können ein Chaos bewirken.

Bürkel, P., Baumann, W.: Vertragsbestandteile von Werkverträgen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 20/08 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2008

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Art. 373 Abs. 2 OR – eine Leitplanke für den Unternehmer

Dieser Artikel beschränkt das Unternehmerrisiko. Er gibt dem Richter die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Entschädigung für Bauleistungen zu erhöhen. Die Anwendung in der Praxis ist eher selten und im Übrigen schwierig.

Bürkel, P., Baumann, W.: Art. 373 Abs. 2 OR – eine Leitplanke für den Unternehmer, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 3/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungsunterlagen

Sind Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Ausschreibungen von Bauleistungen aufzunehmen? Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Vorschriften gehören deshalb nicht in die Ausschreibungsunterlagen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Bürkel, P.: Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungs-unterlagen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 21/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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Projekt-Kostenmanagement, Das Nachforderungsmanagement beginnt vor der Realisierung

Nachforderungen werden vielfach auch als Nachträge zum Werkvertrag bezeichnet. Beide Begriffe umfassen Kostenelemente, die bei der Abrechnung von Leistungen nicht unmittelbar aus im Vertrag festgelegten Preisen abgeleitet werden können. Die Massnahmen, die zur Risikoeingrenzung ergriffen werden können, sind vielfältig.

Baumann, W., Bürkel, P.: Das Nachforderungsmanagement beginnt vor der Realisierung, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 41/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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