Prüfung der Abrechnung von Bauprojekten

Die Prüfung der Abrechnung der Unternehmerleistungen ist ein wichtiges Element des Controllings und damit des Managementprozesses. Vielfach erfolgt die Kontrolle der Bauabrechnung nur dann, wenn Kostenüberschreitungen gegenüber dem Kostenvoranschlag oder Budget eingetreten sind. Zudem erfolgt die Prüfung durch einen Experten oder den Projektleiter häufig erst spät und nach erfolgten Zahlungen an die Unternehmer.

Bürkel, P., Baumann, W.: Prüfung der Abrechnung von Bauprojekten, Schweizer Gemeinde, Schweizerischer Gemeindeverband, Urtenen-Schönbühl, 2007

Streitigkeiten aus Werkverträgen effizient erledigen

Streitigkeiten aus Werkverträgen müssen vor allem rasch und mit geringen Kosten erledigt werden. Dies bedingt je nach Komplexität des Falls die Wahl des jeweils geeignetsten Verfahrens.

Bürkel, P., Baumann, W.: Streitigkeiten aus Werkverträgen effizient erledigen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 29/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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Totalunternehmerleistungen richtig ausschreiben

Die Realisierung von kommunalen Bauten basierend auf Totalunternehmersubmissionen ist bis heute selten. Die Ursache liegt bei der mangelnden Praxis sowie fehlenden Spezialisten für die Bearbeitung der Angebotsunterlagen. Totalunternehmersubmissionen weisen im Hinblick auf die Optimierung von Bauten erhebliche Chancen auf. Sie enthalten jedoch noch mehr als Generalunternehmerausschreibungen Risiken im Fall mangelhafter Unterlagen. Der Beitrag liefert eine Übersicht über die Elemente von Ausschreibungsunterlagen.

Bürkel, P.,Baumann, W.: Totalunternehmerleistungen richtig ausschreiben, Schweizer Gemeinde, Nr. 1/07, Schweizerischer Gemeindeverband, Urtenen-Schönbühl, 2007

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Verträge mit Totalunternehmern

Die Allgemeinen Bedingungen für Totalunternehmer-Werkverträge weichen in zahlreichen Punkten von denjenigen für Generalunternhmer-Leistungen ab. Dies bedingt in einzelnen Fällen formulierte Bedingungen oder eine weitgehende Übernahme der Allgemeinen Bedingungen für GU-Werkverträge des Verbandes.

Baumann, W., Erdin, B.: Verträge mit Totalunternehmern, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 47/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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Nachforderungsmanagement, Die Übersicht behalten

Sorgfältig vorbereitete Leistungsverzeichnisse und spezielle Bestimmungen zum Bauvorhaben verhindern umfangreiche Regiearbeiten und entsprechende Nachforderungen. Gute Kenntnisse des Werkvertragsrechts erleichtern Vergabe und Prüfung von Regieaufträgen.

Bürkel, P., Schuler, D.: Nachforderungsmanagement, Die Übersicht behalten, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 41/06 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2006

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Vergabe von Dienstleistungsaufträgen optimieren

Das öffentliche Beschaffungswesen weist Stärken aber auch Schwächen auf. Gravierend sind die Schwächen im Bereich der Dienstleistungen von Architekten, Ingenieuren sowie Beratern in den unterschiedlichsten Fachbereichen. Der Bericht beleuchtet die wichtigen Aspekte und Hinweise zur Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen.

Bürkel, P., Schuler, D.: Vergabe von Dienstleistungsaufträgen optimieren, Schweizer Gemeinde, Nr. 2/06, Schweizerischer Gemeindeverband, Urtenen-Schönbühl, 2006

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Wer braucht wann eine Bauwesenversicherung?

Eine Bauwesenversicherung ist dann sinnvoll, wenn der mögliche Schaden gross sein kann und die Prämie vergleichsweise klein ist. Die Grenze des nicht versicherten Schadens richtet sich dabei nach der finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. den Vermögensverhältnissen der Gemeinde. Basierend auf kantonalen Vorschriften ist die Gemeinde verpflichtet, vor einem Versicherungsabschluss den Grundatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Bürkel, P., Baumann, W.: Wer braucht wann eine Bauwesenversicherung?, Schweizer Gemeinde, Nr. 12/06, Schweizerischer Gemeindeverband, Urtenen-Schönbühl, 2006

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Bauliche Empfehlungen im Asylbereich

Erdin, B., Baumann, W.: Bauliche Empfehlungen im Asylbereich, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für Flüchtlinge, Bern, Mai 1997